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Terms & Bedingungen

Dieser VERTRAG über die VERMIETUNG VON AUSRÜSTUNG (dieser “Vertrag”) wird von und zwischen Intelblast. nachstehend “INTELBLAST” genannt, und:

Name des Unternehmens:
Kontakt:
Adresse:
Ort/Staat/Platz:
Telefon:
E-mail:

Das oben genannte Unternehmen oder die oben genannte Person wird im Folgenden als “Kunde” bezeichnet,

für die Zwecke der Anmietung bestimmter Trockeneis-Reinigungsgeräte von INTELBLAST gemäß den Bestimmungen dieses Abkommens (“die Geräte”). Für eine gute und wertvolle Gegenleistung, deren Erhalt und Hinlänglichkeit hiermit anerkannt werden, vereinbaren die Parteien Folgendes:

1. Laufzeit des Abkommens:

Dieser Vertrag gilt für eine Mindestdauer von einer (1) Woche (ein “Mietzeitraum”), beginnend mit dem Datum des Erhalts der Ausrüstung durch den Kunden und endend am Tag der Rückgabe an INTELBLAST (und einschließlich). Eine Woche ist definiert als fünf (5) Arbeitstage (ausgenommen Wochenenden und gesetzliche Feiertage) ab dem Datum des Erhalts der Ausrüstung durch den Kunden.

2. Datum des Empfangs:

Das Datum des Erhalts der Ausrüstung und somit der Beginn der Mietdauer ist der Tag, an dem die Ausrüstung an den Kunden geliefert und/oder von ihm unterzeichnet wird. INTELBLAST wird dem Kunden auf Anfrage einen Nachweis über die Lieferung der Ausrüstung zur Verfügung stellen.

3. Datum der Rückkehr:

Das Datum der Rückgabe der Ausrüstung an INTELBLAST ist der Tag, an dem die Ausrüstung von dem von INTELBLAST beauftragten Spediteur unterschrieben wird oder an dem sie am Ort der Anmietung zurückgegeben wird.

4. Gemietete Ausrüstung:

Die vom Kunden im Rahmen dieses Vertrages von INTELBLAST gemieteten Geräte sind in der Auftragsbestätigung und auf www.dryiceEU.com näher beschrieben.

5. Eigentum an der gemieteten Ausrüstung:

Alle Leihgeräte, die INTELBLAST dem Kunden zur Nutzung während des ersten oder nachfolgenden (falls vorhanden) Mietzeitraums zur Verfügung stellt, bleiben im Eigentum von INTELBLAST.

6. Schäden und Verluste:

Für den Fall, dass die Ausrüstung beschädigt wird, verloren geht, mutwillig beschädigt oder gestohlen wird, während sie sich im Besitz des Kunden befindet, ist der Kunde für die vollen Kosten (einschließlich der Arbeitskosten) der Reparatur der Ausrüstung verantwortlich, wenn diese beschädigt oder mutwillig beschädigt wurde (normale Abnutzung ausgenommen), oder für den Kauf der Ausrüstung von INTELBLAST zum vollen Listenpreis, wie er von INTELBLAST zum Zeitpunkt der Miete festgelegt wurde, wenn diese verloren geht oder gestohlen wird. Der Kunde wird INTELBLAST unverzüglich benachrichtigen, wenn eine dieser Situationen eintritt.

7. Fehlfunktion der Ausrüstung.

Sollte die Ausrüstung unsicher werden, eine Fehlfunktion aufweisen oder eine Reparatur erfordern, muss der Kunde die Nutzung dieser Ausrüstung sofort einstellen und INTELBLAST unverzüglich benachrichtigen. Wenn ein solcher Zustand auf den normalen Betrieb zurückzuführen ist, repariert INTELBLAST das Gerät oder ersetzt es durch ein ähnliches, funktionsfähiges Gerät, sofern ein solcher Ersatz verfügbar ist. INTELBLAST ist nicht verpflichtet, Geräte zu ersetzen, die durch Missbrauch, Missbrauch oder Vernachlässigung funktionsuntüchtig geworden sind. Das einzige Rechtsmittel des Kunden bei einem Ausfall oder Defekt der Ausrüstung besteht in der Kündigung aller Mietgebühren, die nach dem Zeitpunkt des Ausfalls anfallen. Damit die Miete entfällt, muss die Ausrüstung innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach dem Ausfall an INTELBLAST zurückgegeben oder von INTELBLAST abgeholt werden.

7. Fälliger Mietbetrag:

Der für die Ausrüstung zu zahlende Mietbetrag ist in der auf unserer Homepage erstellten Auftragsbestätigung angegeben. Die genannte Mietzahlung und etwaige nachfolgende Mietzahlungen sind gemäß den Bestimmungen des nachstehenden Abschnitts 9 im Voraus fällig und zahlbar. Sämtliche anfallenden oder von INTELBLAST anfallenden Steuern, Gebühren und Frachten sind vom Kunden als zusätzliche Mietgebühren zu zahlen und ebenfalls im Voraus fällig und zahlbar.

9. Zahlungsart:

Die Zahlung für die Miete von INTELBLAST-Geräten erfolgt per Kreditkarte (VISA/MASTER CARD) online oder über ein anderes elektronisches Übertragungsmittel durch den Kunden, sofern die Parteien im Voraus nichts anderes vereinbart haben.

10. Verspätete Rückgabe.

Sofern INTELBLAST nicht schriftlich einer Verlängerung der Mietzeit zustimmt, muss die Ausrüstung am Fälligkeitstag während der normalen Geschäftszeiten von INTELBLAST oder einem von INTELBLAST beauftragten Spediteur zurückgegeben oder abgeholt werden. Sollte der Kunde die Ausrüstung am letzten Miettag nicht bis Geschäftsschluss zurückgeben, wird dem Kunden für jeden weiteren verspäteten Tag ein anteiliger Tagessatz von einem Fünftel (1/5) der wöchentlichen Miete plus a in Rechnung gestellt Tageszuschlag von € 50,00 pro Tag. Der Kunde versteht und stimmt dem Vorstehenden zu und ermächtigt INTELBLAST, die Kreditkarte oder ein anderes Konto des Kunden zu belasten, um diese Gebühren zu begleichen, sobald sie anfallen.

11. Vertragsverlängerung:

Diese Vereinbarung kann nach Wahl des Kunden wöchentlich verlängert werden. Der Kunde muss INTELBLAST im Voraus schriftlich per E-Mail (info@intelblast.com oder adm@dryiceEU.com) über seinen Wunsch informieren, diese Vereinbarung zu verlängern. Wird das Gerät nicht zurückgegeben oder INTELBLAST nicht über die Verlängerungsabsichten des Kunden informiert, ermächtigt INTELBLAST, die Kreditkarte des Kunden mit allen oben genannten Gebühren, Gebühren usw. zu belasten. Failure to return the Equipment, or to notify INTELBLAST of the Customer’s intentions to extend shall authorize INTELBLAST to debit the Customer’s credit card for all charges, fees, etc., set forth above.

12. Kauf von Ausrüstung zum Restwert:

Ein Kauf der Geräte zum Restwert ist im Rahmen dieser Vereinbarung nicht möglich.

13. Fracht- und Bearbeitungskosten:

INTELBLAST organisiert den Transport und die Handhabung der Ausrüstung zum und vom Kunden. Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit dem Versand oder der Bearbeitung werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde kann auch die Abholung und Rückgabe der Maschine(n) an den Ort veranlassen, an dem sie gemietet wurde(n).

14. Geräterückgabe, Reparaturen und Kaution:

Nach Ablauf der Frist wird der Kunde die Ausrüstung an INTELBLAST in demselben Zustand zurücksenden oder übergeben, in dem sie an den Kunden geliefert wurde, vorbehaltlich angemessener Abnutzung.

Der Kunde ist für alle Reparaturkosten an der Ausrüstung verantwortlich, die durch die Nutzung des Geräts durch den Kunden entstehen, mit Ausnahme normaler Abnutzung.

Zu Beginn der Laufzeit wird eine rückzahlbare Anzahlung in Höhe von fünfzehn Prozent (15 %) des Einzelhandelslistenpreises der Ausrüstung in Rechnung gestellt, und alle für die Reparatur oder Reinigung der Ausrüstung erforderlichen Kosten werden mit dieser Anzahlung verrechnet. INTELBLAST stellt dem Kunden am Ende der Mietzeit eine detaillierte Abrechnung dieser Gebühren, sofern anfallend, zur Verfügung. Wenn die Kosten für die Reparatur und Reinigung des Geräts höher sind als der Betrag der Kaution, verpflichtet sich der Kunde, diese Kosten zu zahlen. Wenn die Kosten für die Reparatur und Reinigung des Geräts geringer sind als der Kautionsbetrag, wird der Restbetrag dem Kunden von INTELBLAST zurückerstattet.

15. Angemessener Verschleiß.

Als angemessener Verschleiß der Ausrüstung gilt nur die Verschlechterung der Ausrüstung, die durch ihren normalen und angemessenen Gebrauch verursacht wird. Folgendes gilt nicht als angemessener Verschleiß:

  1. Alle Schäden, die auf mangelnde Wartung oder darauf zurückzuführen sind, dass das Gerät nicht mit sauberer, trockener Luft versorgt wird.
  2. Jeglicher Schaden, der aus mangelnder Wartung oder vorbeugender Wartung resultiert und eine Benachrichtigung an Intelblast wie oben beschrieben erfordert. Bitte beachten Sie die Bedienungsanleitung.
  3. Jegliche Schäden, die durch Kollision, Umkippen oder unsachgemäßen Betrieb des Geräts entstehen.
  4. Jegliche Dellen, Biegungen, Risse, Flecken und Fehlausrichtungen des Geräts oder eines Teils davon.
  5. Jeglicher Verschleiß, der durch übermäßigen Gebrauch entsteht.
  6. Alle anderen Schäden an der Ausrüstung, die nicht als normal und angemessen gelten.
  7. Jeder Versuch des Kunden, Reparaturen an der Ausrüstung durchzuführen, gilt als vorsätzliche Beschädigung.

16. Versicherungsanforderungen des Kunden:

Der Kunde verpflichtet sich, während der gesamten Mietdauer auf eigene Kosten eine umfassende allgemeine Haftpflichtversicherung und eine Sach- und Unfallversicherung abzuschließen. Der Nachweis einer solchen Versicherung ist Intelblast auf Verlangen vorzulegen.

17. Eingeschränkte Garantie:

INTELBLAST garantiert dem Kunden, dass INTELBLAST wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen wird, um die Ausrüstung in einwandfreiem Zustand zu liefern. Diese Garantie ist die einzige Garantie, die Intelblast dem Kunden in Bezug auf die Ausrüstung gewährt. Intelblast gibt keine Zusicherungen oder Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend, in Bezug auf die Ausrüstung oder andere Materialien, die Intelblast im Rahmen dieser Vereinbarung liefert, und Intelblast lehnt hiermit ausdrücklich jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantien in Bezug darauf ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, stillschweigende Garantien der Marktgängigkeit oder Fitness für einen bestimmten Zweck.

Der Kunde stellt Intelblast von jeglicher Haftung oder Haftung für Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, entgangener Geschäftsmöglichkeit und anderen wirtschaftlichen Verlusten) frei, die durch das Versäumnis oder die Unfähigkeit von Intelblast, Geräte bis zu einem bestimmten Datum zu liefern, verursacht werden könnten oder Zeit.

18. Schadensbegrenzung:

In keinem Fall haftet Intelblast gegenüber dem Kunden für zufällige, indirekte, Folge-, Straf- oder Sonderschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden am Ruf des Unternehmens, entgangene Geschäfte oder entgangene Gewinne), unabhängig davon, ob vorhersehbar oder nicht und unabhängig von der Ursache wenn das Unternehmen auf die Möglichkeit des Eintritts solcher Schäden hingewiesen wurde.

19. Anerkennung der Betriebsanleitung und Freigabe:

Der Kunde erkennt hiermit durch die Unterzeichnung dieser Vereinbarung an, dass Intelblast dem Kunden ordnungsgemäße und ausreichende Anweisungen hinsichtlich der Montage, des Betriebs, der Konfiguration und der Wartung der Ausrüstung gegeben hat. Der Kunde garantiert außerdem und verpflichtet sich, Intelblast vor der Ausführung dieser Vereinbarung hinsichtlich der beabsichtigten Verwendung und Verwendung der Ausrüstung im Hinblick auf ihre Zweckmäßigkeit zu konsultieren und zu beraten. Ungeachtet der Bestimmungen in Abschnitt 17 dieser Vereinbarung behält sich Intelblast das Recht vor, die Vermietung der Ausrüstung an den Kunden zu verweigern oder die Ausrüstung nach Ausführung dieser Vereinbarung zu beschlagnahmen, wenn nach Ansicht von Intelblast die Verwendung der Ausrüstung unklug ist und wahrscheinlich zu schwerwiegenden Folgen führt Unglück oder Schäden an der Ausrüstung, dem Kunden und/oder anderen.

Der Kunde verpflichtet sich, Intelblast schad- und klaglos zu halten und von jeglicher Haftung jeglicher Art freizustellen, die sich aus der unsachgemäßen oder unbefugten Nutzung und/oder dem Betrieb der Geräte durch den Kunden ergeben könnte.

Diese Freigabe von Intelblast durch den Kunden gilt für den Kunden, seine Beauftragten, Beauftragten, Subunternehmer, Vertragsarbeiter, andere Personen oder Organisationen, die hier nicht ausdrücklich genannt oder identifiziert werden, und/oder alle anderen Personen oder Organisationen, die vom Kunden zum Betrieb der Ausrüstung autorisiert wurden während der Laufzeit dieser Vereinbarung.

Der Kunde verpflichtet sich außerdem, Intelblast schadlos zu halten und von jeglicher Haftung oder Verpflichtung jeglicher Art freizustellen, die sich aus Verletzungen oder Körperschäden ergeben könnte, die dem Kunden, seinen Mitarbeitern, Subunternehmern, Vertretern, Kunden, Vertragsarbeitern oder anderen von ihm beauftragten Personen entstehen dem Kunden oder Dritten, die hier nicht genannt werden, die Nutzung der Ausrüstung zu erschweren, wenn dies während der Laufzeit dieser Vereinbarung auf eine unsachgemäße Verwendung und Bedienung der Ausrüstung zurückzuführen ist.

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